Vorsorge

Frauen ab dem 20. Lebensjahr haben einmal pro Jahr Anspruch auf eine Krebsvorsorgeuntersuchung. Der Umfang der Untersuchung nimmt mit dem Lebensalter der Patientin zu:

ab 20 Jahren

Genitaluntersuchung, zytologischer Abstrich vom Gebärmutterhals (Pap-Test).

ab 30 Jahren

Genitaluntersuchung, zytologischer Abstrich vom Gebärmutterhals (Pap-Test), Tastuntersuchung der Brust.

ab 50 Jahren

Genitaluntersuchung, zytologischer Abstrich vom Gebärmutterhals (Pap-Test), Tastuntersuchung der Brust, Untersuchung auf Darmkrebs durch Tastuntersuchung des Enddarms und Stuhluntersuchung.
Röntgenuntersuchung der Brust im Rahmen des organisierten "Mammographie-Screening". Alle Frauen zwischen dem 50. und 69. Lebensjahr erhalten alle zwei Jahre automatisch (auf dem Postweg) eine Einladung zur Mammographie.

ab 55 Jahren

Genitaluntersuchung, zytologischer Abstrich vom Gebärmutterhals (Pap-Test), Tastuntersuchung der Brust, Untersuchung auf Darmkrebs durch Tastuntersuchung des Enddarms. Es können nun entweder 2jährliche Stuhluntersuchungen oder insgesamt 2 Darmspiegelungen im Abstand von mindestens 10 Jahren durchgeführt werden.

In Einzelfällen kann es aufgrund Ihrer individuellen körperlichen Verfassung ratsam sein, diagnostische Verfahren anzuwenden, die nicht innerhalb dieser Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung liegen.

Ebenso steht es Ihnen selbstverständlich frei, zusätzliche Vorsorgeleistungen wie zum Beispiel Ultraschalluntersuchungen zu wählen. Wir beraten Sie gerne, welche Untersuchungen für Sie sinnvoll sind.

In beiden Fällen liegen individuelle Gesundheitsleistungen vor, die nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, sondern als privatärztliche Leistungen nach der ärztlichen Gebührenordnung abgerechnet werden. Ausführliche Informationen über die einzelnen Untersuchungen finden Sie auch unter: FRAUENÄRZTE IM NETZ